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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07 (https://dejure.org/2007,38537)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.12.2007 - 1 M 27/07 (https://dejure.org/2007,38537)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 1 M 27/07 (https://dejure.org/2007,38537)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, als nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 01.08.1986 - 8 C 112/84 -, NVwZ 1987, 231 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Dieser gestattet der rechtsetzenden Körperschaft, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7/69 u. 1BvL 8/69 -, BVerfGE 31, 119 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar in seinem - insbesondere unter Heranziehung der Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - formulierten Ausgangspunkt zuzustimmen, dass eine Abgabensatzung den ihr zugrunde liegenden Einrichtungsbegriff definieren muss, wobei dieser Begriff ein rechtlicher ist (vgl. z.B. Urt. v. 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114 - juris; Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 214/02 -, LKV 2005, 559 - juris).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Dieser gestattet der rechtsetzenden Körperschaft, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7/69 u. 1BvL 8/69 -, BVerfGE 31, 119 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Zur Gültigkeit der Festsetzung eines Beitrags- und Gebührensatzes bedarf es einer stimmigen Kalkulation, die vom satzungsgebenden Gremium mit der Beschlussfassung über den Abgabensatz zu billigen ist (vgl. zum Ganzen m.w.N. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2000 - 4 K 8/99 -, KStZ 2001, 174 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 214/02

    Kalkulation; Schmutzwasserkanalbaubeitrag; ortsgesetzgeberisches Ermessen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar in seinem - insbesondere unter Heranziehung der Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - formulierten Ausgangspunkt zuzustimmen, dass eine Abgabensatzung den ihr zugrunde liegenden Einrichtungsbegriff definieren muss, wobei dieser Begriff ein rechtlicher ist (vgl. z.B. Urt. v. 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114 - juris; Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 214/02 -, LKV 2005, 559 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Soweit er sich bislang zu Fragen der Tiefenbegrenzung in Verbindung mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit geäußert hat (04.12.2007 - 1 M 27/07 -, n.v.), ist das allein in dem Zusammenhang geschehen, dass eine im erstinstanzlichen Verfahren von dem Verwaltungsgericht festgestellte Kollision der festgesetzten Tiefenbegrenzung mit der "10%-Regel" nach Überarbeitung der Kalkulation durch den Zweckverband im Beschwerdeverfahren nicht mehr festgestellt werden konnte.
  • VG Schwerin, 28.05.2018 - 4 A 928/17

    Schmutzwassergebühren; Definition der öffentlichen Einrichtung; Schätzung des

    Die Definition der öffentlichen Einrichtung ist die Grundlage der Kalkulation (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4. Dez. 2007 - 1 M 27/07 -, juris Rn.41).
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